Schulprogramm Schulvereinbarungen 2011
Ergänzend zu der vom Schulerhalter erstellten Hausordnung und um einen
geordneten Ablauf des schulischen Zusammenlebens zu gewährleisten, wurden in
zahlreichen KlassensprecherInnen – Konferenzen die grundlegenden Vereinbarungen
in Form einer Schulordnung festgelegt. Diese beinhaltet einen allgemeinen
Ordnungsrahmen sowie eine Regelung der Pausengestaltung.
In der großen Pause haben die SchülerInnen im Sommer die Möglichkeit den
Schulhof für Spiele und sonstige Aktivitäten zu nützen.
Die Sitzmöglichkeiten werden von den SchülerInnen gerne angenommen und
fördern die Kommunikation. In der so genannten „Spielekiste“ befinden sich verschiedene
Ball- und Koordinationsspiele.
Diese können von den Schülern in der großen Pause benützt werden.
Im Winter steht in der großen Pause den SchülerInnen die Boulderwand der kleinen
Turnhalle zur Verfügung.
Die u. a. Schulvereinbarungen und die Maßnahmen bei Verstößen gegen die
Schulvereinbarungen sind die Basis und das „Gerüst“ für weitere Regelungen, die die
Klassenvorstände mit den SchülerInnen der einzelnen Klassen zu Schuljahresbeginn
erarbeiten werden. Somit werden diese Vereinbarungen regelmäßig evaluiert, bei
Bedarf geändert bzw. ergänzt und neuen Bedingungen angepasst.
1.) Schulordnung:
Wir
>> tragen im Schulgebäude immer Hausschuhe (keine Turnschuhe)
>> verwahren die Hausschuhe auf dem Lattenrost in der Garderobe
>> lassen kein Geld und keine Wertgegenstände in der Garderobe
Wir
>> sind pünktlich und gehen beim Läuten auf unsere Plätze
>> nehmen immer alle für den Unterricht notwendigen Materialien mit und achten
auf sie
>> haben immer das Mitteilungs- und Aufgabenheft mit
>> trennen den Müll (in den Klassen und am Gang)
>> achten auf Sauberkeit und Ordnung im Schulgebäude und Schulhof
>> dürfen das Handy in der Schule dabei haben, aber es muss ausgeschaltet sein
Wir
>> verlassen das Schulhaus nicht ohne Abmeldung
>> benützen nicht den Lehrerarbeitsplatz
>> kauen keinen Kaugummi und schlecken kein Eis im Schulgebäude
>> halten uns in der Mittagspause nicht im Schulgebäude auf
>> räumen die Tischfächer aus und stellen die Sessel nach Unterrichtsschluss auf
die Bänke
Wir
>> respektieren das Eigentum anderer und beschädigen es nicht
>> behandeln das Schulinventar schonend
Wir
>> grüßen einander freundlich
>> reden miteinander in nicht verletzender Art
>> sind Lehrpersonen und Mitschülern gegenüber hilfsbereit und zuvorkommend
>> unterlassen Beschimpfungen
2.) Pausenregelung:
SCHULBEGINN
Die SchülerInnen werden um 7.05 eingelassen, dürfen sich aber nur in der
Garderobe bzw. Bibliothek aufhalten.
Ab 7 Uhr 15 – Einlass zu den Klassenräumen
Mit dem Vorläuten begeben sich alle SchülerInnen in ihre Klassen und
bereiten sich auf den Beginn des Unterrichtes vor.
5 - MINUTENPAUSE
Diese Pause dient dem Klassenwechsel, Toilettenbesuch, Verräumen und
Herrichten der Unterrichtsmittel.
GROSSE PAUSE
Die SchülerInnen dürfen sich im Schulhaus und im Schulhof frei bewegen.
(in den Wintermonaten steht auch die kleine Turnhalle zur Verfügung)
Der Aufenthalt von SchülerInnen im Kellerbereich ist nicht erlaubt.
Mit dem Vorläuten begeben sich alle SchülerInnen unverzüglich in ihre Klassen
und bereiten sich auf den Unterricht vor.
MITTAGSPAUSE
In der Mittagspause ist der Aufenthalt im Schulhaus nicht erlaubt
(ausgenommen die SchülerInnen, die eine Berechtigung haben, den
Fahrschülerraum – Nov. bis April – unter Aufsicht einer Lehrperson zu
benützen.).
Um 13.10 werden die SchülerInnen eingelassen und begeben sich selbstständig
und ruhig in ihre Klassen, sodass der Unterricht pünktlich um 13.15
begonnen werden kann.
3.) Schulhof:
a) Während der großen Pause halten sich ALLE nur im Schulhof auf (nicht auf dem
Weg entlang der Schule oder hinter dem Schulgebäude)!
b) Müll trennen und in die Behälter beim Eingang geben!
c) Jeder Schüler / jede Schülerin hat beim Verlassen des Schulgebäudes
Straßenschuhe zu tragen (auch wenn er / sie nur wenige Schritte ins Freie
macht)!
4.) Maßnahmen bei Verstößen gegen die
Schulvereinbarungen:
· Verwarnung; in weiterer Folge Gespräch mit der Schulleitung;
· Reinigungsdienste am Nachmittag;
· über den Vorfall einen Bericht schreiben;
· Verständigung der Eltern;
· bei mutwilligem Beschädigen oder Zerstören von Schuleigentum: Bezahlung;
· „Vertiefen“ von Unterrichtsinhalten am Nachmittag;
· bei Konflikten unter Schülern: Gespräch der Beteiligten mit einem Lehrer – oder
Schüler (Peer – Mediation);